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Aufgrund  meiner Qualifikationen besteht grundsätzlich  die Möglichkeit sich die Kosten- abhängig von Ihrer Krankenversicherung- ganz oder teilweise erstatten zu lassen.

Mittlerweile bezuschussen viele gesetzliche und ein großer Teil der privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wenn der Osteopath eine Ausbildung nach BAO-Richtlinien absolviert und damit die Berechtigung zum Beitritt in einen Berufsverband erworben hat. Als Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V.-BVO erfülle ich diese Voraussetzungen.

Eine Übersicht welche gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten und unter welchen Voraussetzungen beteiligt, finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Osteopathie e.V.

https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise übernommen.

Da die Vergütung für die osteopathische  Behandlung mit Ihnen in voller Höhe direkt abgerechnet wird und zwar unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle, Private-/Gesetzliche Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung,  informieren Sie sich bitte unbedingt vor ihrer ersten Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die entsprechenden Modalitäten, z.B. über die Notwendigkeit des Vorliegens einer ärztlichen Verordnung!

Kostenerstattung

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