
Praxis für Osteopathie & Privatpraxis für Physiotherapie
Ulrike Heckmann
Aufgrund meiner Qualifikationen, Heilpraktikerin und Osteopathin (BAO), besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich die Kosten -abhängig von Ihrer Krankenversicherung- ganz oder teilweise erstatten zu lassen.
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Mittlerweile bezuschussen viele gesetzliche und ein großer Teil der privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wenn der Osteopath eine Ausbildung nach BAO-Richtlinien absolviert und damit die Berechtigung zum Beitritt in einen Berufsverband erworben hat. Als Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V.-BVO erfülle ich diese Voraussetzungen.
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Eine Übersicht welche gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten und unter welchen Voraussetzungen beteiligt, finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Osteopathie e.V.
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/
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Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise übernommen.
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Da die Vergütung für die osteopathische Behandlung mit Ihnen in voller Höhe direkt abgerechnet wird und zwar unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle, Private-/Gesetzliche Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung, informieren Sie sich bitte unbedingt vor ihrer ersten Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die entsprechenden Modalitäten, z.B. über die Notwendigkeit des Vorliegens einer ärztlichen Verordnung!