top of page

Selbstverständlich können Sie meine Therapieangebote auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen. Für nähere Informationen über die Behandlungsdauer, Behandlungsablauf, Behandlungskosten etc. können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.

 

 

Die Vergütungssätze für die erstattungsfähigen Heilmittelpositionen basieren auf der aktuell gültigen Preisliste.

Sie gelten für:

  • Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel

Für eine detaillierte Preisanfrage stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

Die Kostenübernahme der erbrachten physiotherapeutischen Leistung seitens der Privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestelle ist auf Grund der vielfältigen Versicherungstarife sehr unterschiedlich. Bitte beachten Sie daher, dass die mit mir vereinbarte Vergütung mit Ihnen in voller Höhe direkt abgerechnet wird und zwar unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle oder Private Krankenversicherung.

​Ich möchte Sie daher bitten, sich unbedingt vor Ihrer ersten Behandlung bei Ihrer Versicherung zu informieren, in welcher Höhe gegebenenfalls ein Eigenanteil von Ihnen aufgebracht werden muss.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten/innen, die mein Angebot mit einem vom Arzt ausgestellten Privatrezept in Anspruch nehmen wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet ist die Kosten zu übernehmen.  

Kostenübernahme

bottom of page